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WEG-Verwaltung von der Steuer absetzten – Das lohnt sich.

Mit Ihrer Eigentumswohnung haben Sie eine großartige Investition getätigt, die allerdings mit Aufgaben und Pflichten verbunden ist. Als Teil der Eigentümergemeinschaft entscheiden Sie über die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, als Sondereigentümer müssen Sie sich um Mieterangelegenheiten kümmern. Es lohnt sich hierfür eine professionelle Hausverwaltung zu beauftragen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven. Die Kosten hierfür sind steuerlich absetzbar.

Welche Aufgaben nimmt Ihnen die WEG-Verwaltung ab?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum der Immobilie. Hierzu zählt grob gesagt alles, was sich außerhalb ihrer Wohnungstüre befindet. Beispielsweise die Hausfassade, die Heizanlage oder die Hauseingangstüre. Soll beispielsweise die Hauseingangstüre erneuert werden, ist hierfür eine Abstimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Diese wird in der Eigentümerversammlung getroffen und anschließend von der Hausverwaltung umgesetzt.

Unsere Leistungen für die WEG-Verwaltung:

  • GOBD-konformes Rechnungswesen: Rechnungseingangsprüfung, Zahlungsverkehr, Einnahmen- Überschussrechnung, Mahnwesen etc.
  • Rechtssichere Verwaltung: Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Beispiel für Wartungen sowie rechtssichere Beschlussfassungen in den Eigentümerversammlungen.
  • Technisches Gebäudemanagement: Instandhaltung, Modernisierung und energetische Sanierung
  • Lieferantenmanagement: Koordinierung und Auswahl der Dienstleister rund um die Immobilie zum Beispiel Handwerker, Hausmeister, Hausreinigung etc.
  • Verwaltung als Kommunikationsknoten: Kommunikation mit Eigentümern, Behörden, Versicherungen und Dienstleistern.
  • Kostenmanagement: Abschluss von Rahmenverträgen, Kostenkontrollen, Ausnutzen von Skontovereinbarungen

Wie kann die WEG-Verwaltung steuerlich abgesetzt werden?

Häufig wählen Eigentümergemeinschaften die Hausverwaltung ausschließlich nach dem günstigsten Preis aus. Angesichts der Verantwortung und der Aufgaben der Hausverwaltung lohnt sich das in den meisten Fällen nicht. Nicht selten kommt es vor, dass Hausverwaltungen sehr schlecht erreichbar sind, in wenigen Fällen richten Hausverwaltungen sogar große Schäden an, weil Gelder nicht gemahnt werden, Kick-Back Vereinbarungen die Kosten bei Versicherungen und Handwerkern erhöhen oder im schlimmsten Fall sogar Gelder veruntreut werden. Eine gute Hausverwaltung schont also nicht nur Ihre nerven, sie schont am Ende auch Ihren Geldbeutel, denn die Kosten der Hausverwaltung sind im Jahr der Entstehung voll absetzbar. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Sie ihre Eigentumswohnung vermieten und mit der Vermietung Gewinne erzielen wollen.

In welcher Anlage der Steuererklärung sind die Kosten der Hausverwaltung anzugeben?

Die Kosten der Hausverwaltung sind in der Anlage V anzugeben. In der Steuererklärung dient die Anlage V dazu die Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien zu erfassen. Im Abschnitt weitere Werbungskosten der Anlage V können die Kosten für die Hausverwaltung in Zeile 47 eingetragen werden, sofern mit der Immobilie eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

Wir sind Ihre Hausverwaltung in Abensberg, Neustadt, Kelheim und Regensburg. Informieren Sie sich hier über Ihre Vorteile als Kunde einer professionellen Hausverwaltung.