WEG-Verwaltung · 20. Mai 2024
Eine der wichtigsten Neuerungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Einführung des zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. Diese Zertifizierung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl für Eigentümergemeinschaften als auch für einzelne Eigentümer. In diesem Blogartikel erläutern wir, warum ein zertifizierter Verwalter eine wertvolle Bereicherung für Ihre Immobilie ist.
WEG-Verwaltung · 08. April 2024
Seit dem 01.12.2023 haben Wohnungseigentümer nach §19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalter. Mit der Zertifizierung von Wohungseigentumsverwaltern nach §26a WEG wird erstmals ein quasi-Sachkundenachweis für Hausverwaltungen etabliert. Um Nachteile durch eine unqualifizierte Hausverwaltung zu vermeiden lohnt es sich für Wohnungseigentümergemeinschaften auf die Verwalterzertifizierung zu achten.
WEG-Verwaltung · 15. Juni 2022
Das Thema Elektromobilität ist seit der Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 in nahezu allen Eigentümergemeinschaften auf der Tagesordnung. Gemäß §20 Abs. 2 S.1 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessenen bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die Durchführung dieser baulichen Veränderungen ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu beschließen.
WEG-Verwaltung · 14. Juni 2022
Die Rücklagen einer WEG gehören zum Gemeinschaftsvermögen. Je nach Verteilungsschlüssel werden diese anteilig den einzelnen Wohnungseigentümern zugeordnet. Bei Einer angesparten Rücklage von 10.000 Euro und 1.000 Miteigentumsanteilen entfallen auf eine Wohnung mit 100 Miteigentumsanteilen beispielsweise 1.000 Euro Rücklagenbestand. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetztes wurde die Instandhaltungsrücklage zur Erhaltungsrücklage umbenannt.
WEG-Verwaltung · 03. Juni 2022
Für jede wirtschaftliche Einheit muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Als wirtschaftliche Einheit zählen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke. Grundstücke umfassen den Grund- und Boden und die darauf erbauten Gebäude. Grundstücke werden demnach untergliedert in unbebaute und bebaute Grundstücke. Beispiele für Grundstücke sind Einfamilienhäuser, gewerblich oder öffentlich genutzte Grundstücke und Wohnungs- und Teileigentum.
WEG-Verwaltung · 21. Mai 2022
Mindestens ein Mal jährlich hat die Hausverwaltung zu einer Eigentümerversammlung zu laden (§24 Abs. 1 WEG). Die Eigentümerversammlung dient als Informations- und Entscheidungsgremium der WEG. Ihre Bedeutung ist vergleichbar mit der Gesellschafterversammlung einer GmbH oder der Jahreshauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Während der Versammlung werden Beschlüsse zur ordnungsgemäßen Verwaltung gefasst, die anschließend von der Hausverwaltung in einer Niederschrift aufgenommen werden.
WEG-Verwaltung · 07. Mai 2022
Grundsätzlich erfolgt die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß §16 Abs. 2 WEG nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel der Miteigentumsanteile. Etwas anderes gilt, wenn in der Gemeinschaftsordnung ein anderer Kostenverteilungsschlüssel vereinbart wurde. Beispielsweise könnte die Wohnfläche als Kostenverteilungsschlüssel in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. Für die Kostenverteilung von baulichen Veränderungen ergeben sich abweichende Regeln.
WEG-Verwaltung · 05. Februar 2022
In jeder Wohnanlage verlaufen dutzende Rohrleitungen, auch wenn diese nicht für jeden Bewohner offen sichtbar sind. So verlaufen regelmäßig Heizungsleitungen, Wasserleitungen oder Gasrohre im Treppenhaus oder auch den einzelnen Wohnungen. Viele dieser Rohrleitungen sind in die Jahre gekommen. Da die Schäden nicht für jeden Bewohner offensichtlich sind, wird die Erhaltung der Rohrleitungen in den meisten Fällen auf die Lange Bank geschoben.
WEG-Verwaltung · 30. Januar 2022
Bis in die 1980er Jahre war es noch üblich eine Warmmiete zu vereinbaren. Seit 1984 ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Nach Rechtsprechung des BGH ist die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten enthält, unwirksam (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, DWW 2006, 420).
WEG-Verwaltung · 23. Januar 2022
Fassadensanierungen sorgen häufig für Frust in Eigentümerversammlungen. Bei der Beschlussfassung über die Fassadensanierung sind einige Punkte zu beachten. Insbesondere ist zu klären, ob von den Sanierungsmaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betroffen ist und ob alle Eigentümer die Kosten der Fassadensanierung zu tragen haben. Dies hängt unter anderem davon ab, ob die Fassadensanierung als bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzung zu werten ist.