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Jährlich grüßt die Preiserhöhung: Warum Gebäudeversicherungen 2022 im Schnitt 5,5% teurer werden

Gegen Ende des Jahres erhalten Gebäudeeigentümer und Verwalter die Beitragsrechnung ihrer Wohngebäudeversicherung. Für 2022 werden Preissteigerungen von knapp 5,5 % erwartet. Angesichts der Tatsache, dass die Preise der Gebäudeversicherungen an die Entwicklung der Handwerkerpreise gekoppelt sind, erscheint eine Preissteigerung von rund 5,5% nicht mehr übertrieben.

Die Gebäudeversicherung als Neuwertversicherung

Gute Verwalter schließen für Ihre betreuten Wohnanlagen eine sogenannte Neuwertversicherung ab. Tritt bei einer Neuwertversicherung ein Schaden ein, werden in der Regel die vollen Reparaturkosten ersetzt. Wird beispielsweise ein 30 Jahre altes Dach durch einen Sturm beschädigt, erhalten Eigentümer nach der Reparatur des Schadens ein neues Dach. Brennt ein 40 Jahre altes Gebäude ab, wird den Eigentümern nach der Schadensregulierung ein neues Gebäude übergeben.

 

Die Wohngebäudeversicherung steht damit im Gegensatz zur KfZ Versicherung, denn bei einem Totalschaden des eigenen Fahrzeugs erhalten Eigentümer nur den Wert des Fahrzeugs von der Versicherung erstattet, den es zum Unfallzeitpunkt hat.

Wie wird die Versicherungsprämie ermittelt?

Die Versicherungssumme des Gebäudes wird anhand der Wiederherstellungskosten des Gebäudes (sog. Neubauwert) ermittelt. Das Problem hierbei ist, dass sich die Wiederherstellungskosten des Gebäudes ständig verändern, weil die Baupreise steigen. Aus diesem Grund bieten Versicherungen eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung an. Der Neubauwert des Gebäudes wird bei Abschluss der Versicherung zunächst in Goldmark aus dem Jahr 1914 umgerechnet. Der Goldmark-Preis des Jahres 1914 wird gewählt, da in diesem Jahr die Baupreise zum letzten Mal vor der dann folgenden Inflation stabil waren. Um den Neubauwert des Gebäudes zu ermitteln wird der Wert 1914 mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der gleitende Neuwertfaktor wird anhand des Baupreisindexes ermittelt. 

Ein Rechenbeispiel für die Ermittlung des Neubauwertes

Betrachtet wird ein Neubau aus dem Jahr 2021 mit 1 Million Euro Baukosten. Für die Ermittlung des Versicherungswerts 1914 werden die Baukosten zunächst durch den gleitenden Neuwertfaktor für 2021 in Höhe von 20,1 geteilt. Hieraus ergibt sich ein Versicherungswert 1914 in Höhe von 49.751 Goldmark 1914. Für das Jahr 2022 beträgt der gleitende Neuwertfaktor 21,2. Der Neubauwert 2022 wird demnach ermittelt, indem der Versicherungswert 1914 mit dem gleitenden Neuwertfaktor 2022 multipliziert wird. Hieraus ergibt sich ein Neubauwert 2022 in Höhe von 1,05 Millionen Euro.