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Welche Kosten sind bei der Heizungswartung umlagefähig?

Grundsätzlich sind die Kosten der Heizungswartung im Rahmen der Heizkostenabrechnung abzurechnen. Dies ergibt sich aus §2 Nr. 4-6 BetrKV in Verbindung mit §§7-9 HeizkostenV. Für die konkrete Zuordnung der gesetzlichen Grundlage ist es dabei entscheidend, ob die Heizanlage lediglich den Heizkreislauf bedient oder zusätzlich für die Warmwasserversorgung sorgt.

 

Heizung und Warmwasserversorgung

Während im Altbau vor allem die Heizträger Öl und Gas in verbundenen Heizanlagen dominieren, sind Wärmepumpen und Pelletheizungen im Neubau beliebt. Verbundene Heizanlagen sorgen sowohl für die Versorgung mit Wärme als auch für die Versorgung mit Warmwasser. Bei Wärmepumpen und Pelletheizungen ist dies nicht unbedingt der Fall. Hier sorgen die Heizanlagen mit steigendem Anteil lediglich für die Versorgung mit Wärme. Das Warmwasser wird anschließend über Frischwasserstationen in den Wohnungen bereitet. Die Frischwasserstation funktioniert dabei als Plattenwärmetauscher, der über den Heizwasserkreislauf versorgt wird. Der Vorteil von Frischwasserstationen liegt in der besseren Warmwasserqualität und der geringeren Gefahr eines Legionellenbefalls. Ein Legionellenbefall ist deshalb quasi ausgeschlossen, weil das Warmwasser nie zum stehen kommt. Sofern Bedarf an Warmwasser besteht, wird Frischwasser aus der Wasserversorgung über den Wärmetauscher der Frischwasserstation erhitzt und anschließend umgehend verbraucht. 

 

Heizungswartung (umlagefähige Kosten)

  • Überprüfung der Feuerungsanlage
  • Zerlegung und Reinigung des Brenners einschließlich der Kosten neuer Dichtungen und Zerstäuberdüsen
  • Funktionsprüfungen
  • Probeläufe
  • Messungen der Abgaswerte
  • Einstellen von Zeituhren und Zeitprogrammen

Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (nicht umlagefähig)

  • Reparaturen aufgrund fehlerhafter Bedienung der Heizungsanlage
  • Beseitigungsmaßnahmen aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung
  • Sonstige Schadensbeseitigungsmaßnahmen wie der Einbau eines neuen Brenners
  • Kosten der Öltankbeschichtung

Wichtig für Nutzer der Immobilie

Achten Sie auf den Ausweis der Arbeitsleistungen im Rahmen der Heizungswartung und Heizungsreparatur. Diese sind als Handwerkerleistungen nach §35a EStG von der Steuer absetzbar. 

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