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Aufzugsnotruf: Das gilt es zu beachten

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Aufzügen, in denen Personen befördert werden dürfen, dem Notruf zu widmen. Der Montagebetrieb (Hersteller des Aufzugs) ist nur für die erforderlichen Einrichtungen am Aufzug selbst (Notruftaster, Mikrofon und Lautsprecher im Fahrkorb, Leitungsverbindung zur Steuerung) verantwortlich. Die Weiterleitung des Signals zu einer ständig besetzten Stelle und die Auswahl der Stelle selbst ist Sache des Betreibers. Solange der Aufzug zur Benutzung zur Verfügung steht, muss der Notruf funktionsfähig sein.

Wer ist Betreiber des Aufzugs?

Betreiber der Aufzugsanlage ist die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (§9a WEG). Diese wird durch die Hausverwaltung vertreten (§9b WEG).

Was sind die pflichten des Betreibers?

  • Jeder Aufzugs muss eine "2-Wege-Kommunikationseinrichtung" (Notrufsystem) haben
  • Mit dem Notrufsystem muss ein ständig besetzter Notdienst erreicht werden können.
  • Die Befreiung eingeschlossener Personen soll innerhalb einer halben Stunde vor Ort beginnen.

Technische Lösungswege

Denkbar ist sowohl die Aufschaltung eines analogen Telefonanschlusses als auch die Verbindung per Mobilfunktechnik (GSM). Bei einem GSM Modul entfällt der separate Telefonanschluss. Somit ist die Aufzugsanlage unabhängig vom Telefonnetzbetreiber. Das heißt Störungen im Telefonnetz beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit des Aufzuges nicht. Dadurch können Stillstand des Aufzugs und Kosten für die Wiederaufschaltung des analogen Notrufs nach einer Störung vermieden werden.

Vorteile einer Mietlösung für GSM Module

  • Der Anbieter übernimmt im Regelfall kostenfrei alle anfallenden Reparaturen.
  • Die Anmietung des GSM Moduls wird in den bestehenden Servicevertrag integriert und im Rahmen des Servicevertrags in Rechnung gestellt.
  • Die Mietkosten sind komplett umlagefähig.

Aufzugsservice der Hausverwaltung Grünbeck

Auf Wunsch fügen wir Ihre WEG in unserem Rahmenvertrag für Aufzugswartungen hinzu und organisieren die Überwachung der Aufzugsfirma durch eine unabhängige Prüfstelle. Die Kosten des Aufzugsservice sind dabei umlegbare Betriebskosten.

Wir sind Ihre Hausverwaltung in Abensberg, Neustadt, Kelheim und Regensburg. Informieren Sie sich hier über Ihre Vorteile als Kunde einer professionellen Hausverwaltung.