WEG-Verwaltung · 30. Januar 2022
Bis in die 1980er Jahre war es noch üblich eine Warmmiete zu vereinbaren. Seit 1984 ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Nach Rechtsprechung des BGH ist die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten enthält, unwirksam (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, DWW 2006, 420).