Artikel mit dem Tag "Verwaltungsbeirat"



Rücklagen einer WEG: Darum sollten Eigentümer stets darauf bestehen, dass der Rücklagenbestand auf einem getrennten Bankkonto gehalten wird.
WEG-Verwaltung · 14. Juni 2022
Die Rücklagen einer WEG gehören zum Gemeinschaftsvermögen. Je nach Verteilungsschlüssel werden diese anteilig den einzelnen Wohnungseigentümern zugeordnet. Bei Einer angesparten Rücklage von 10.000 Euro und 1.000 Miteigentumsanteilen entfallen auf eine Wohnung mit 100 Miteigentumsanteilen beispielsweise 1.000 Euro Rücklagenbestand. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetztes wurde die Instandhaltungsrücklage zur Erhaltungsrücklage umbenannt.

Die 5 häufigsten Fehler bei Eigentümerversammlungen
WEG-Verwaltung · 21. Mai 2022
Mindestens ein Mal jährlich hat die Hausverwaltung zu einer Eigentümerversammlung zu laden (§24 Abs. 1 WEG). Die Eigentümerversammlung dient als Informations- und Entscheidungsgremium der WEG. Ihre Bedeutung ist vergleichbar mit der Gesellschafterversammlung einer GmbH oder der Jahreshauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Während der Versammlung werden Beschlüsse zur ordnungsgemäßen Verwaltung gefasst, die anschließend von der Hausverwaltung in einer Niederschrift aufgenommen werden.

Heizkostenabrechnung in einer WEG: Diese Regeln sind zu beachten.
WEG-Verwaltung · 30. Januar 2022
Bis in die 1980er Jahre war es noch üblich eine Warmmiete zu vereinbaren. Seit 1984 ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Nach Rechtsprechung des BGH ist die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten enthält, unwirksam (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, DWW 2006, 420).

Erhaltungsrücklage als Sparstrumpf der WEG: Das hat sich mit der WEG-Reform geändert
WEG-Verwaltung · 10. November 2021
Die bisher als Instandhaltungsrücklage bezeichnete Rücklage der WEG erhält mit der WEG-Reform eine neue Bezeichnung. Sie heißt seit dem 01.12.2020 Erhaltungsrücklage. Die Unterscheidung zwischen Soll- und Ist-Rücklage bleibt bestehen. Hierin liegt eine ständige Fehlerquelle in Jahresabrechnungen. Für Eigentümer ist es wichtig zu prüfen, dass die Ist-Rücklage auch tatsächlich am Konto vorhanden ist.

Entlastung der Hausverwaltung – Das sollten Sie als Eigentümer wissen.
WEG-Verwaltung · 10. Oktober 2021
Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Vertrauensperson. Er ist als Vertreter der Eigentümergemeinschaft für erhebliche Vermögenswerte verantwortlich. Im Gegensatz zu den Regelungen für Vorstände nach dem Aktienrecht, kennt das WEG keinen Anspruch auf Entlastung für die Hausverwaltung. Dennoch stellt der Entlastungsbeschluss einen Vertrauensbeweis der Eigentümergemeinschaft dar.

Aufgaben des Verwaltungsbeirats in einer WEG
WEG-Verwaltung · 30. August 2021
Der Verwaltungsbeirat bildet das Bindeglied zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Verwaltungsbeirat oder die Verwaltungsbeirätin erfüllt im Rahmen ihres Ehrenamtes eine Doppelfunktion als Kontrolleur und Unterstützter der Hausverwaltung. Dieser Beitrag soll klären, wie sich die Rolle als Verwaltungsbeirat im Zuge der WEG-Reform ändert.

5 Tipps für die Belegprüfung als Verwaltungsbeirat
WEG-Verwaltung · 04. Juli 2021
Vor der Eigentümerversammlung ist nach der Belegprüfung. Für viele Beiräte ist die Belegprüfung die erste und einzige Gelegenheit die Arbeit der Hausverwaltung zu kontrollieren, da Vorgänge oder gar Belege der Verwaltung nicht über ein Kundenportal zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle fünf Tipps für die Belegprüfung an die Hand geben.

Vereinbarung vs. Beschluss
WEG-Verwaltung · 21. März 2021
Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch Vereinbarungen und Beschlüsse geregelt (§10 WEG, §19 WEG).

Eigentümerversammlung: Ladungsfristen, Vollmachten, Beschlussfähigkeit, online Teilnahme
WEG-Verwaltung · 13. März 2021
Die gesetzliche Ladungsfrist verlängert sich auf drei Wochen (§24 Abs. 4 WEG), die Vollmacht zur Vertretung in der Eigentümerversammlung ist ohne entgegenstehende Vereinbarung in Textform möglich (§25 Abs. 3 WEG). Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt zur Beschlussfassung (§25 Abs. 1 WEG) und die Beschlussfähigkeit ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Eigentümern möglich. Online Eigentümerversammlungen sind weiterhin vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.